Der Import von Autos nach Spanien aus der EU wird vereinfacht

Gute Neuigkeiten von der spanischen Regierung: Man vereinfacht -ENDLICH- den Import von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland.

Wie Du in meinem Martyrium von 2015 nachlesen kannst, ist das Importieren von Autos aus Deutschland nach Spanien ein aufwendiges und teures Unterfangen. Ein großer Brocken bei dem Prozess ist die technische Abnahme beim hiesigen TÜV, der ITV.

Ab 20. Mai 2018 gibt es aber nun die folgende Neuerung:

„En caso de que un vehículo ya matriculado en un Estado miembro vuelva a matricularse, el Estado miembro reconocerá el certificado de inspección técnica expedido por el otro Estado miembro como si lo hubiera expedido él mismo, siempre que dicho certificado de inspección técnica continúe siendo válido en términos de los intervalos de frecuencia establecidos para las inspecciones periódicas en el Estado miembro de nueva matriculación. En caso de duda, el Estado miembro de nueva matriculación podrá verificar el certificado de inspección antes de reconocer su validez. Los Estados miembros notificarán a la Comisión una descripción del certificado de inspección técnica antes del 20 de mayo de 2018. La Comisión informará de ello al comité mencionado en el artículo 19. El presente apartado no se aplicará a las categorías de vehículos L3e, L4e, L5e y L7e.“

Heißt auf Deutsch:

„Meldet man ein bereits in einem Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug hier neu an, so erkennt der Mitgliedstaat die von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Bescheinigung über die technische Inspektion so an, als ob er sie selbst ausgestellt hätte, sofern die Bescheinigung über die technische Prüfung weiterhin gültig ist, einschließlich der Bedingungen für die Häufigkeitsintervalle, die für wiederkehrende Inspektionen im neu angemeldeten Mitgliedstaat festgelegt wurden. Im Zweifelsfall kann der neu registrierte Mitgliedstaat die Inspektionsbescheinigung überprüfen, bevor er deren Gültigkeit anerkennt. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission vor dem 20. Mai 2018 eine Beschreibung der technischen Abnahmebescheinigung mit. Die Kommission unterrichtet den in Artikel 19 genannten Ausschuss darüber. Dieser Absatz gilt nicht für die Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e.“


Ferner:

La adecuación al marco legislativo europeo con esta transposición de dos Directivas comunitarias permitirá el reconocimiento del certificado de la inspección técnica periódica emitido por otros Estados miembros cuando se produzca un cambio de titularidad de los vehículos, es decir, cuando el usuario lo haya comprado en el extranjero y lo matricule en España.

Übersetzung:
Die Anpassung an den europäischen Rechtsrahmen mit dieser Umsetzung zweier Gemeinschaftsrichtlinien ermöglicht die Anerkennung der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Bescheinigungen über die regelmäßige technische Kontrolle bei einem Eigentümerwechsel der Fahrzeuge, d.h., wenn der Benutzer sie im EU-Ausland erworben hat und sie in Spanien zulässt.


Und was bedeutet das im Klartext?

Kurz und knapp gesagt heißt das, dass Du Dein Auto, das nach dem 20. Mai 2018 nach Spanien eingeführt wird, und das über eine entsprechende Bescheinigung des deutschen TÜV verfügt, ohne eine erneute technische Abnahme hier in Spanien zulassen kannst. Bei der ITV wirst Du zwar dennoch vorstellig werden müssen, um die Gültigkeit der Papiere bestätigen zu lassen, aber der eigentliche Prüfvorgang entfällt.

Die Voraussetzung, dass Dein Auto mindestens sechs Monate in Deinem Besitz gewesen sein muss, gilt aber nach wie vor. Und denke auf jeden Fall auch daran, eine eventuell vorhandene Anhängerkupplung in die deutschen Papiere eintragen zu lassen, auch wenn das nach deutschen Vorschriften nicht nötig ist. Was dokumentiert ist, ist dokumentiert, und Du hast hier dann weniger Scherereien.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Neuregelung sind gemäß obiger Gesetzesänderung die folgenden Fahrzeugklassen (siehe Liste hier):

  • L3e (Krafträder mit mehr als 50cm³ Hubraum und 45km/h Höchstgeschwindigkeit)
  • L4e (Krafträder mit mehr als 50cm³ Hubraum und mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit)
  • L5e (Dreirädrige Krafträder mit symmetrischem Achsaufbau, mit mehr als 50cm³ Hubraum und mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit)
  • L7e (Quads mit einem Leergewicht von höchstens 400kg und einer Maximalleistung von 15kW)

 

FUENTE: EL CAMINO VERDE, LEBEN IN ANDALUSIEN